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Information über die Teilsynode der VELKD in Berlin-Weißensee (2)

26. April 1965
Einzelinformation Nr. 386/65 über den Abschluss der Teilsynode der 3. Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD)

Zu Beginn des 3. und letzten Beratungstages der Teilsynode in Berlin-Weißensee am 23.4.1965 stellte Landesbischof Mitzenheim1, Eisenach, den Antrag, die Aussprache zum Bericht des Bischofs Noth2 über die Tagung des Exekutiv-Komitees des Lutherischen Weltbundes in Enugu (Nigeria) fortzusetzen.3 Bischof Mitzenheim forderte die Synodalen auf, über die Beschlüsse dieser Konferenz zu beraten, die sich mit den Fragen der allgemeinen und atomaren Abrüstung, der Sicherung des Weltfriedens und mit der Unterdrückung des evangelischen Glaubens in Spanien befassen. Der Antrag löste bei den Synodalen eine heftige Diskussion aus. Eine Gruppe reaktionärer Synodaler, vor allem Landesbischof Noth, Superintendent Pflugk,4 Rostock, u. a., versuchte den Antrag mit einer Geschäftsordnungsdebatte zu Fall zu bringen.

Es wurde von ihnen argumentiert, dass man ohne genaue Kenntnis des Inhalts der Beschlüsse des Ausschusses für internationale Fragen in Enugu nicht Stellung nehmen könne. Bischof Noth betonte, dass auch der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates zu diesen Fragen in Enugu nicht Stellung genommen habe.

Daraufhin stellte Superintendent Pflugk, Rostock, den Antrag auf Absetzung der von Bischof Mitzenheim vorgeschlagenen Debatte von der Tagesordnung. Dieser Antrag wurde mit einer Mehrheit von neun Stimmen angenommen (darunter hauptsächlich die Synodalen aus der Landeskirche Sachsen-Dresden). Bischof Mitzenheim verließ daraufhin verärgert den Tagungsraum.

Die Synode wurde dann mit dem 3. Hauptreferat »Die Frau in der Gesellschaft« fortgesetzt, dem sich eine Aussprache anschloss. In dieser Aussprache wurde verschiedentlich positiv der neue Familiengesetzentwurf der DDR5 erwähnt, und es wurde zum Ausdruck gebracht, dass man sich gründlich überlegen müsse, wie dazu Stellung zu nehmen ist. Danach fanden die Sitzungen des Berichts- und Themenausschusses statt.

Auch im Themenausschuss spielte die Diskussion um das neue Familiengesetz eine wesentliche Rolle. Es wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Kirchenleitungen aufgefordert werden müssten, zu dem Entwurf des Familiengesetzes Stellung zu nehmen. In der gegenwärtig öffentlich stattfindenden Diskussion zu diesem Gesetzentwurf sollte vor allem das christliche Verständnis von Ehe und Familie zur Geltung gebracht werden. Der Ausschuss will eine Entschließung ausarbeiten, in der der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche aufgetragen werden soll, Stellung zum Familiengesetzentwurf zu nehmen.

Neben einer Reihe innerkirchlicher Fragen soll in der Entschließung das Wohnungsproblem für kinderreiche Familien und die Geburtenregelung angesprochen werden.

Nach Beendigung der Synode am 23.4.1965 sollte in der Bischofstraße 6–8 mit einigen westlichen Synodalen eine interne Besprechung stattfinden, in der Oberkirchenrat Heidler,6 Berlin, und der Präsident Schanze,7 Weimar, diese westlichen Synodalen über die Teilsynode der DDR informieren wollten.

Die Information darf aus Gründen der Sicherheit der Quelle publizistisch nicht ausgewertet werden.

  1. Zum nächsten Dokument Verursachung eines Scheunenbrandes durch den BGS

    26. April 1965
    Einzelinformation Nr. 387/65 über die Verursachung eines Brandes in der Gemeinde Asbach, Kreis Heiligenstadt, durch Leuchtsignale des westdeutschen Bundesgrenzschutzes

  2. Zum vorherigen Dokument Briefaktion des Senats von Westberlin

    24. April 1965
    Einzelinformation Nr. 383/65 über eine Briefaktion des Westberliner Senats im Zusammenhang mit der widerrechtlichen Bundestagssitzung in Westberlin