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Protestdemonstration Jugendlicher in Leipzig

1. November 1965
Einzelinformation Nr. 968/65 über erste Ergebnisse der Untersuchungen gegen die wegen Beteiligung an der Zusammenrottung in Leipzig festgenommenen Jugendlichen (siehe Einzelinformation Nr. 966/65 vom 1. November 1965)

Durch die bisherigen Untersuchungen gegen die im Zusammenhang mit der Zusammenrottung am 31.10.1965 in Leipzig festgenommenen Personen wurde ergänzend zur o. g. Information bekannt:

Während ein Teil der festgenommenen Jugendlichen aussagt, dass sie aus Protest gegen die Maßnahmen zum »Verbot der Beat-Musik« an der Zusammenrottung teilnahmen, begründet die überwiegende Mehrheit, aus Neugierde und Sensationslust teilgenommen zu haben. Von der beabsichtigten Zusammenrottung der »Beat-Anhänger« erhielten sie durch Flüsterpropaganda Kenntnis, aber auch durch »vorbeugende« Aussprachen mit Schülern und Lehrlingen. (Weitere Untersuchungen dazu werden noch geführt.)

Von den Festgenommenen befinden sich

  • 98 Personen noch in Haft,

  • 21 Personen wurden zum zeitweiligen Arbeitseinsatz in den Braunkohlentagebau eingewiesen,

  • 160 Personen wurden entlassen und, soweit es sich um Jugendliche handelte, ihren Eltern, verbunden mit entsprechenden Aussprachen, übergeben.

Von den Festgenommenen sind

  • 10 Personen mehrfach wegen krimineller Delikte vorbestraft,

  • 28 Personen einmal vorbestraft, davon

    2 wegen Hetze,

    8 wegen § 8 Passgesetz,

    16 wegen Diebstahl,

    7 wegen schwerem Diebstahl,

    5 wegen Körperverletzung,

    5 wegen Sachbeschädigung.

Die altersmäßige Gliederung ist

  • 18 Personen 14–16 Jahre,

  • 78 Personen 16–18 Jahre,

  • 104 Personen 18–21 Jahre,

  • 52 Personen 21–25 Jahre,

  • 27 Personen über 25 Jahre.

Die soziale Stellung ist

  • 97 Arbeiter,

  • 3 Ingenieure,

  • 123 Lehrlinge,

  • 24 Schüler,

  • 13 Studenten,

  • 6 ohne Beschäftigung,

  • 4 sonstige.

Von den Festgenommenen stammen 47 Personen aus anderen Bezirken der Republik, davon

  • 13 aus dem Bezirk Halle,

  • 11 aus dem Bezirk Dresden.

Der Rest verteilt sich etwa gleichmäßig auf alle anderen Bezirke. Diese Personen weilten anlässlich des Fußballspieles in Leipzig und gerieten in die Zusammenrottung.

Es gibt keine Hinweise, dass eventuell einzelne davon zu dem Zweck der Teilnahme an dieser Provokation nach Leipzig reisten.

  1. Zum nächsten Dokument Reaktionen westdeutscher Sportpolitiker auf IOC-Beschluss in Madrid

    2. November 1965
    Einzelinformation Nr. 911/65 über die Haltung der westdeutschen Sportführung zum Sportverkehr zwischen beiden deutschen Staaten nach dem IOC-Beschluss von Madrid

  2. Zum vorherigen Dokument Untersuchung über die Beat-Demonstration in Leipzig (1)

    1. November 1965
    Einzelinformation Nr. 966/65 über eine Zusammenrottung von Jugendlichen in Leipzig am 31. Oktober 1965