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Ermittlungsergebnisse über die Jugendproteste in Leipzig

9. November 1965
Einzelinformation Nr. 993/65 über weitere Ergebnisse zur Aufklärung der Vorkommnisse in Leipzig

Nachfolgend wird ergänzend zu den in den Einzelinformationen Nr. 966/65, 968/65 und 971/65 enthaltenen Hinweisen über die Zusammenrottung Jugendlicher in Leipzig am 31.10.1965 zu weiteren Aufklärungsergebnissen berichtet:

Im Ergebnis der bisher vom MfS im Zusammenhang mit der Zusammenrottung Jugendlicher auf dem Bruno-Leuschner-Platz in Leipzig geführten Untersuchungen wurden gegen 31 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet, darunter mehrere Gruppierungen Jugendlicher, die Flugblattaktionen und Schmierereien durchführten beziehungsweise vorbereiteten.

Bei den Inhaftierten handelt es sich ihrer altersmäßigen und sozialen Struktur nach um

  • 1 Person im Alter von 15 Jahren,

  • 15 Personen im Alter von 16–18 Jahren,

  • 13 Personen im Alter von 18–21 Jahren,

  • 1 Person im Alter von 22 Jahren,

  • 1 Person über 25 Jahre,

  • 7 Schüler,

  • 15 Lehrlinge,

  • 8 Arbeiter,

  • 1 ohne Beschäftigung.

Von den Beschuldigten gehören

  • 12 Personen der FDJ,

  • 7 Personen der GST,

  • 3 Personen der DSF,

  • 1 Person dem DTSB an.

Von den Beschuldigten sind acht Elternteile Mitglied der SED.

Im Ergebnis der bisher durchgeführten Untersuchungen gegen die Beschuldigten [Name 1, Vorname 1], geb. am [Tag, Monat] 1949 in Leipzig, wohnhaft Markkleeberg-Mitte, [Straße Nr.], und dessen Vetter [Name 1, Vorname 2], geb. am [Tag, Monat] 1949 in Markkleeberg-Ost, wohnhaft Markkleeberg-Mitte, [Straße Nr.], [Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1949 in Zwenkau, wohnhaft Markkleeberg-Mitte, [Straße Nr.], alle Schüler der 10. Klasse der Rudolf-Hildebrandt-Oberschule in Markkleeberg-Mitte, konnten diese als Hersteller der vor dem 31.10.1965 im Stadtgebiet von Leipzig verbreiteten Flugblätter mit der Aufforderung zur »Protestaktion« auf dem Bruno-Leuschner-Platz festgestellt werden.

Ihren Aussagen zufolge entschlossen sie sich aus dem Grunde zur Herstellung und Verbreitung von Flugblättern, weil sie mit dem angeblichen Verbot aller Beat-Gruppen nicht einverstanden gewesen seien und dagegen protestieren wollten. Sie fertigten deshalb am 23.10.1965 gemeinsam in der Wohnung des [Name 1, Vorname 1] mit einem dafür gekauften Kinderdruckkasten 174 Flugblätter mit folgendem Text an:

»Beat-Freunde.

Wir finden uns am Sonntag, den 31.10.1965,

10.00 Uhr, Leuschner-Platz zum Protestmarsch ein.«

Diese Flugblätter verbreiteten [Vorname 1] und [Vorname 2 Name 1] und [Vorname Name 2] in den Abendstunden des 25.10.1965 in Leipzig-Wiederitzsch sowie im Zentrum der Stadt durch Ankleben, Abwerfen sowie durch die Weitergabe an bisher nicht festgestellte Personen.

Mit dieser Handlungsweise haben die Beschuldigten für die am 31.10.1965 erfolgte Zusammenrottung mit den Anlass gegeben. Sie selbst nahmen daran nicht teil, weil ihnen durch die Einflussnahme der Lehrer beziehungsweise der Eltern die Teilnahme zu gefährlich erschien. Wie der Beschuldigte [Vorname 1 Name 1] angibt, hat er am 27.10.1965 weitere 200 Flugblätter mit dem gleichen Text angefertigt. Diese sind von ihm am 28.10.1965, nach einer Aussprache in der Schule, zusammen mit dem Druckkasten vernichtet worden.

Am 1.11.1965 machte der Beschuldigte [Name 2] den Vorschlag, eine weitere »Protestaktion« zu organisieren. Das wurde von [Vorname 1 Name 1] abgelehnt. [Name 2] kaufte daraufhin selbst einen Handdruckkasten und fertigte allein fünf Flugblätter mit folgenden Texten an:

1. »Es war ein Erfolg trotz Beregnung und Stasi!

Aber viele 100 sind eingekerkert – deshalb:

7. XI., 15.00 Uhr Leuschner-Platz.«

2. »Beat-Demonstranten!

Es war ein Erfolg!

Aber viele 100 sind eingekerkert – deshalb:

7. XI., 15.00 Uhr Leuschner-Platz.«

Als [Name 2] dem [Vorname 1 Name 1] die Flugblätter zeigte, forderte ihn dieser nochmals auf, die weitere Herstellung und Verbreitung zu unterlassen. [Name 2] kam dieser Aufforderung zwar nach, aber vernichtete nicht die hergestellten Flugblätter sowie den Druckkasten. Sie wurden sichergestellt.

Zum Persönlichkeitsbild der drei Beschuldigten ist festgestellt worden, dass ihre Erziehung nur durch die Mutter erfolgte, da bei [Name 1, Vorname 1] der Vater gefallen, bei [Name 2] die Eltern seit 1958 geschieden und bei [Name 1, Vorname 2] der Vater aufgrund häufiger Reisetätigkeit keinen erzieherischen Einfluss ausüben konnte.

Die schulischen Leistungen sind bei [Name 2] gut und bei den anderen durchschnittlich. Die Mutter des [Name 2] ist Unterstufenlehrerin und hat ihrem Sohn, im Gegensatz zu den [Name 1], das Abhören westlicher Rundfunksender verboten.

Die Ermittlungen zur Aufklärung der nach der Provokation am 31.10.1965 festgestellten Flugblattverbreitungen und Schmierereien haben ergeben, dass mehrere Gruppierungen Jugendlicher aus »Protest« gegen das angebliche Verbot der Beat-Musik sowie die durchgeführten polizeilichen Maßnahmen zur Auflösung der Zusammenrottung am 31.10.1965 derartige Aktionen durchführten beziehungsweise planten. Bemerkenswert ist, dass keiner dieser Jugendlichen selbst an dieser Zusammenrottung teilgenommen hat.

So haben die 16-jährige [Vorname Name 3], Industriekaufmann-Lehrling, und die 17-jährige [Vorname Name 4], Elektromonteur-Lehrling, beide fanatische Anhängerinnen der Beat-Musik, am 1.11.1965 in Leipzig-Eutritzsch an sieben Stellen unter Verwendung von rotbrauner Farbe Losungen »Freiheit für alle Beat-Fans, es lebe der Beat« geschmiert. Da ihnen dieses nicht wirkungsvoll erschien, kauften sie zwei Druckkästen und fertigten damit ca. 50 Flugblätter folgenden Inhaltes an:

»Hallo Beat-Fans!

Haussuchungen! Verhaftungen! Verhöre!

Es folgen Urteile – und das geht zu weit!

Unseren Protest gegen das Verbot der Beat-Gruppen legen die ›Sicherheitsorgane‹ als Staatsgefährdung aus. Man geht gegen uns mit Gummiknüppeln, Wasserwerfern und MGs1 vor. Man verhaftet und verurteilt uns, weil wir den neuen Beat lieben.

Aber wir fordern Freiheit für alle Beat-Fans!

und rufen: Es lebe der Beat!«

Sie verbreiteten diese in den Abendstunden des 5.11.1965 im Gebäude der Bezirksleitung der SED, am Gebäude des Rates des Bezirkes, in Telefonzellen beziehungsweise klebten sie an Lichtmaste, Litfaßsäulen, Relaiskästen der Deutschen Post, Hauswände und in einem Straßenbahnwagen. Außerdem legte die [Name 3] von ihr handschriftlich gefertigte Flugblätter mit dem Inhalt »Wo ist Dein Nationalbewusstsein geblieben, Du hast wohl Angst« in mehreren Hausbriefkästen ab. Die betreffenden Personen will die Beschuldigte nicht kennen.

Die Väter beider Mädchen sind Berufsmusiker, Organist beziehungsweise Kammermusikvirtuose. Zur Erziehung im Elternhaus konnte festgestellt werden, dass bei der [Name 3] ein prowestlicher Einfluss erfolgte. Bei der [Name 4] war die Mutter gegen die provokatorischen Erscheinungen am 31.10.1965, während der Vater die Haltung seiner Tochter zur Beat-Musik billigte.

Eine weitere Gruppe untereinander befreundeter Jugendlicher [Name 5, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1947, Hilfsarbeiter im VEB Mikrosa-Leipzig, wegen rowdyhaften Verhaltens bei Fußball-Spielen der Oberligamannschaft BSG Chemie Leipzig angefallen, [Name 6, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1945, Beifahrer VEB Deutsche Spedition Leipzig, [Name 7, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1948, Brunnenbauerlehrling, [Name 8, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1946, Schlosser im VEB Chemieanlagenbau Leipzig, vorbestraft wegen eines Sittlichkeitsdeliktes, schmierte in den späten Abendstunden des 31.10.1965, nachdem sie von den Vorkommnissen am Vormittag des gleichen Tages erfahren hatten, auf Fußwegen, Schaufensterscheiben und an Häuserwände in Leipzig-Lindenau insgesamt neun Losungen mit teilweise folgendem Text: »Nur noch Beat – statt Wasserwerfer, Polizeiterror – darum Streik!«, »Es lebe der Beat – trotz Wasserwerfer.«

Während seitens der Eltern des [Name 5] (Vater Mitglied der SED) und des [Name 6] ein positiver erzieherischer Einfluss gegeben ist, nehmen die Eltern des [Name 7] und [Name 8] kaum noch Einfluss auf deren Erziehung.

Die Jugendlichen Teichmann, Helmut, geb. am [Tag, Monat] 1948, Lehrling im Fernmeldebauamt Leipzig, [Name 10, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1948, Lehrling im Fernmeldebauamt Leipzig, [Name 11, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1948, Lehrling im RAW »Einheit« Engelsdorf, bereiteten aus den gleichen Motiven am 4.11.1965 eine Flugblattaktion vor. Unter Verwendung von Tusche und Pinsel stellte [Name 10] 15 Flugblätter mit unterschiedlichen Texten her. Das von Teichmann dafür entworfene Konzept lautet:

»Am vergangenen Sonntag demonstrierten Beat-Freunde. Die polizeilichen Maßnahmen stellten die Ruhe und Ordnung nicht her. Es wurden Bürger verletzt. Wir wollen Erziehung unserer Jugend, aber ohne Gummiknüppel und Maschinenpistole. Artikel 8 und 9 der Verfassung garantieren uns die Freiheit. Protestiert!«

Es war geplant, diese Flugblätter am Abend des 6.11.1965 im »Kino der Jugend« zu verbreiten. Zu dieser Aktion kam es nicht, weil der Beschuldigte [Name 10] die Flugblätter nicht mitbrachte. Seinen Aussagen zufolge hatte er die Sinnlosigkeit ihres Vorhabens eingesehen.

Bei allen drei Jugendlichen ist eine positive Erziehung im Elternhaus zu verzeichnen. Von ihren Eltern war ihnen verboten worden, an der Provokation am 31.10.1965 teilzunehmen. Teichmann war während seiner Schulzeit FDJ-Sekretär an der 9. Oberschule in Leipzig und besuchte drei Wochen die Bezirksjugendschule.

Am 1.11.1965 schmierten drei 13-jährige und ein 14-jähriger Oberschüler der 16. Oberschule in Leipzig, Anhänger der Beat-Musik, aus »Protest« gegen die Maßnahmen der Volkspolizei am 31.10.1965 mit Kreide auf einige Straßen in ihrem Wohngebiet Leipzig-Ost insgesamt sieben Losungen mit dem Inhalt: »Jugend vor – Big Beat – Polizei Schweine!«.

Nach Abschluss der Befragungen wurden die Beteiligten ihren Eltern übergeben und mit diesen Maßnahmen zur wirkungsvolleren Erziehung in Schule und Elternhaus festgelegt. Die Eltern, die bisher im positiven Sinne auf ihre Kinder eingewirkt hatten, begrüßten die geführten Aussprachen.

Der Beschuldigte [Name 12, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1948, Lehrling im VEB Stahlbau Leipzig, wurde aufgrund des dringenden Verdachtes, bei einer für den 7.11.1965 geplanten Provokation von ihm gefertigte Sprengmittel gegen die Sicherungskräfte anzuwenden, inhaftiert. Bei der Hausdurchsuchung wurden drei Rohrstücke, die als Behältnisse der Sprengkörper dienen sollten, sichergestellt. [Name 12] sagt aus, dass er seit Ende des Jahres 1964 bis Mitte Oktober 1965 etwa 50 Sprengkörper unter Verwendung von in Drogerien gekauften Chemikalien anfertigte und an unbelebten Stellen mittels einer 4,5-Volt-Batterie zur Entzündung brachte. Die Untersuchungen auf eventuelle Zusammenhänge mit der am 7.11.1965 geplanten Provokation werden noch geführt.

Am 6.11.1965 wurde der [Name 13, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1949, Abzieher im Druckhaus »Aufwärts« Leipzig, wegen unbefugtem Waffenbesitz in Haft genommen. In seinem Besitz befand sich eine Pistole Kaliber 7,65 mm, die er angeblich Anfang Oktober 1965 im Elsterpark in Leipzig gefunden haben will. Diese Waffe zeigte er am 3.11.1965 und 6.11.1965 anderen Jugendlichen. In der bisherigen Untersuchung konnten noch keine Zusammenhänge zu den Ereignissen am 31.10.1965 sowie zu geplanten Provokationen am 7.11.1965 festgestellt werden.

Bei den weiteren in Haft befindlichen Personen handelt es sich vorwiegend um Jugendliche, die teilweise gemeinsame Absprachen trafen, an der für den 7.11.1965 geplanten Provokation teilzunehmen, die Herstellung und Verbreitung von Flugblättern planten, Kenntnis von solchen Aktionen hatten und im Verdacht der Durchführung von Schmierereien und Flugblattaktionen standen.

Die geführten Untersuchungen zeigen bisher, dass die Beschuldigten keine Verbindung zu feindlichen Zentralen oder Organisationen haben. Obwohl ihnen auch eine feindliche Zielstellung nicht nachgewiesen werden konnte, sind bei allen im unterschiedlichen Maße Einflüsse der ideologischen Diversion zu verzeichnen. Es konnte festgestellt werden, dass die Mehrzahl mehr oder weniger regelmäßig die sogenannten Beat-Musik-Sendungen westlicher Rundfunk- und Fernsehsender, insbesondere des Deutschlandfunks und des Senders Radio-Luxemburg2 verfolgten.

Sämtliche Beschuldigten waren gleichzeitig aktive Anhänger der in der DDR, vor allem der von den Leipziger Laienmusikgruppen (Gitarrengruppen) dargebotenen »heißen Musik«. Als Motiv für ihre Handlungen gaben sie übereinstimmend an, dass sie damit gegen ein angebliches Verbot aller Beat-Gruppen protestieren wollten.

Die Ursache hierfür bildete ein Gerücht, welches besagte, dass alle Beat-Gruppen verboten werden sollen. Bestärkt wurde dieses Gerücht durch einige bereits ausgesprochene Auftrittsverbote für Leipziger Gitarrengruppen.3

In der bisherigen Untersuchung wurden keine Hinweise bekannt, dass es sich bei den Vorkommnissen in Leipzig um eine von außen organisierte feindliche Aktion handelt. Die erforderlichen Aufklärungs- und Untersuchungsmaßnahmen wurden und werden unter dem Gesichtspunkt geführt, die eventuelle Ausnutzung dieser Vorkommnisse und der dadurch entstandenen Situation durch feindliche Elemente zu unterbinden.

Als begünstigende Faktoren für die Entwicklung dieser Ereignisse wurden u. a. folgende wesentliche Tatsachen festgestellt:

  • die von den zuständigen staatlichen Dienststellen getroffenen Maßnahmen gegen einige Gitarrengruppen wurden nicht genügend vorbeugend in Verbindung mit aufklärenden und politisch-ideologischen Erziehungsmaßnahmen, vor allem seitens der Organe der Volksbildung, des Jugendverbandes und anderer gesellschaftlicher Organisationen durchgesetzt (eine entsprechende Information wird nachgereicht),

  • die von den örtlichen Presseorganen veröffentlichten Artikel wirkten nach Aussagen der festgenommenen Personen sowie der Zeugen in nicht genügendem Maße überzeugend auf die Jugendlichen und trugen teilweise zu ihrer Verwirrung bei,

  • des Weiteren wurde in nicht ausreichendem Maße Einfluss auf die Eltern und Erziehungsberechtigten, vor allem in den Betrieben, Berufsschulen, Schulen usw. über die dortigen gesellschaftlichen Kräfte genommen, um sie zur Mithilfe bei der Bekämpfung der Auswüchse der Beat-Musik zu gewinnen; in einer Reihe von Fällen gerieten selbst positiv eingestellte Eltern in Widerspruch zu ihren Kindern, weil diese sich auf mehr oder weniger zustimmende und unterstützende offizielle Stellungnahmen zur Beat-Musik beriefen und damit ihre Haltung begründeten,

  • aufgrund von Hinweisen aus den Untersuchungen muss beachtet werden, dass die bei den Fußballspielen der Oberligamannschaft BSG4 Chemie Leipzig wiederholt erfolgten rowdyhaften Ausschreitungen und Knallereien nicht ohne Einfluss auf andere Kreise Jugendlicher geblieben sind. Es ist deshalb konkret zu differenzieren zwischen fanatischen Fußballanhängern und eventuellen Anzeichen einer Untergrundtätigkeit.

Ausgehend von den getroffenen Feststellungen wird vorgeschlagen:

  • 1.

    Durch die Bezirksleitung der Partei, der FDJ, GST und die anderen mit der gesellschaftlichen Arbeit unter Jugendlichen betrauten Organisationen und staatlichen Organe, die gesellschaftliche und staatliche Erziehungsarbeit im Schulwesen, in Betrieben, insbesondere Großbetrieben, in den Jugendclubhäusern usw. zu untersuchen und Festlegungen zur Veränderung zu treffen. Diese Maßnahmen müssten sich vor allem auf

    • die Schaffung von Klarheit über die westlich-dekadenten Auswüchse der Beat-Musik,

    • die Organisierung einer interessanten und kulturvollen Freizeitgestaltung, einschließlich moderner Tanzmusik,

    • Gewinnung von positivem Einfluss auf bisher nicht durch gesellschaftliche Kräfte erfasste Jugendliche in Wohngebieten und verschiedenen Jugendclubs konzentrieren.

  • 2.

    Unterstützung dieser Maßnahmen durch Ausnutzung der operativen Möglichkeiten des MfS.

Im Hinblick auf die abzuschließenden Untersuchungen gegen die Beschuldigten sind differenzierte Straf- und andere Erziehungsmaßnahmen vorgesehen. Konkrete Festlegungen können noch nicht getroffen werden, da die Ermittlungshandlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Außerdem wird geprüft, inwieweit disziplinarische Maßnahmen gegen Schüler vonseiten der Schulleitungen eingeleitet werden können.

Ferner wird nach Abschluss der Untersuchungen gegen die Beschuldigten geprüft, inwieweit die Ergebnisse bei entsprechendem Nutzeffekt in geeigneter Form in der Öffentlichkeit ausgewertet werden können.

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    11. November 1965
    Einzelinformation Nr. 1004/65 über die Verlesung einer Erklärung der katholischen Bischöfe und bischöflichen Kommissare der DDR am 7. November 1965

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    8. November 1965
    Einzelinformation Nr. 992/65 über Kontaktaufnahmen von NVA-Angehörigen der 1. Bootsgruppe Dömitz mit Besatzungen westdeutscher Zollboote und Fahrgastschiffe