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Auslaufen eines Heizölbehälters im VEB Fortschrittkombinat Neustadt

29. Oktober 1968
Einzelinformation Nr. 1183/68 über das Auslaufen eines Heizölbehälters im VEB Fortschrittkombinat Neustadt, [Kreis] Sebnitz, [Bezirk] Dresden, am 19. Oktober 1968

Am 19.10.1968, gegen 10.00 Uhr, wurde festgestellt, dass aus einem Behälter der Heizölanlage im Werk I des VEB Fortschrittkombinat Neustadt, [Kreis] Sebnitz, [Bezirk] Dresden, ca. 12 m³ Heizöl ausgelaufen waren.

Das Heizöl gelangte durch die Kanalisation in das Schleusensystem und in die Kläranlage der Stadt Neustadt und verunreinigte den Fluss Polenz.

Trotz der sofort eingeleiteten Maßnahmen durch den VEB Wasserversorgung und Abwässerbehandlung musste infolge der Verunreinigungen im VEB Hartpappe Polenz am 21./22.10.1968 die Produktion vorübergehend eingestellt werden (Produktionsausfall ca. 30 TM). Weitere Produktionsausfälle entstanden im VEB Gummiwerke Polenz (20 TM). Erheblicher Schaden (80 TM) entstand dem VEB Binnenfischerei Dresden durch Fischsterben.

Die gemeinsam von der VP und dem MfS geführten Untersuchungen zur Aufklärung des Vorkommnisses und der Ursachen haben folgendes Ergebnis:

Am 19.10.1968, gegen 8.00 Uhr, füllte der Schichtmeister [Name] Heizöl von einem Außenbehälter in einen Vorratsbehälter der Heizölanlage ab, um ein Überlaufen des Ölvorrats wegen Erwärmung im Außenbehälter zu verhindern.

Etwa 15 Minuten später schloss [Name] das entsprechende Ventil mittels Handrad ab.

Wegen paraffinartiger Rückstände im Heizöl wurde das Ventil nicht vollständig geschlossen, was jedoch durch den Schichtmeister nicht bemerkt werden konnte.

Rückstände dieser Art sind auf eine mit technischen Mängeln behaftete und teilweise funktionsuntüchtige Ölabscheideanlage zurückzuführen. Die gesamte Heizölanlage wird als technisch veraltet bezeichnet und unterliegt außerdem einem hohen Verschleiß.

Das auslaufende Öl gelangte so durch die Kondenswasserpumpen in die Kanalisation.

Es wurde veranlasst, dass in einer Direktionssitzung des VEB Fortschrittkombinates Neustadt dieses Vorkommnis ausgewertet wird und Maßnahmen eingeleitet werden, die gewährleisten, dass

  • 1.

    die gesamte Heizölanlage technisch überprüft wird,

  • 2.

    vorhandene technische Mängel umgehend beseitigt werden und

  • 3.

    die Verantwortlichkeit der Betreffenden für die Überwachung der Heizölanlage exakt festgelegt wird.

  1. Zum nächsten Dokument Fahnenflucht des stellv. Kompaniechefs der Grenzregiments 36

    29. Oktober 1968
    Einzelinformation Nr. 1192/68 über die Fahnenflucht des Oberleutnant [Name 1, Vorname], stellvertretender Kompaniechef und Parteisekretär der 2. Kompanie, Grenzregiment 36, 2. Grenzbrigade nach Westberlin

  2. Zum vorherigen Dokument Illegales Verlassen der DDR durch einen Offizier der Volkspolizei

    29. Oktober 1968
    Einzelinformation Nr. 1182/68 über das illegale Verlassen der DDR durch einen Offizier der Volkspolizei