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Fahnenflucht des stellv. Kompaniechefs der Grenzregiments 36

29. Oktober 1968
Einzelinformation Nr. 1192/68 über die Fahnenflucht des Oberleutnant [Name 1, Vorname], stellvertretender Kompaniechef und Parteisekretär der 2. Kompanie, Grenzregiment 36, 2. Grenzbrigade nach Westberlin

Am 29.10.1968, in der Zeit zwischen 9.10 und 10.15 Uhr, wurde der Oberleutnant [Name 1, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1939 in Dresden, wohnhaft in Hennigsdorf, [Straße, Nr.], verheiratet, zwei Kinder, NVA seit 19.3.1957, Berufssoldat, Stellvertretender Kompanie-Chef der 2. Kompanie, Grenzregiment 36, 2. Grenzbrigade, Mitglied der SED seit 1960, Parteisekretär der Kompanie, weiter organisiert in der GST, DSF, FDJ, ASV, in Uniform unter Mitnahme seiner Dienstwaffe Modell »Makarow« mit zwölf Schuss Munition im Raum Stolpe-Süd, [Kreis] Oranienburg, [Bezirk] Potsdam, nach Westberlin fahnenflüchtig.

Die vom MfS geführten Untersuchungen ergaben Folgendes: Durch Befehl des Kompaniechefs, Oberleutnant [Name 2], war [Name 1] am Abend des 28.10.1968 als Diensthabender der Kompanie eingesetzt und in dieser Eigenschaft beauftragt, die Verabschiedung der in die Reserve versetzten NVA-Angehörigen zu gewährleisten. Die Verabschiedung fand im Bereich des Kompanieobjektes statt, wo auch trotz entgegenstehender Weisungen Alkohol getrunken wurde. Obwohl die Verabschiedung um 23.00 Uhr beendet sein sollte, wurde gegen 1.00 Uhr noch gezecht, sodass der zu diesem Zeitpunkt kontrollierende Hauptmann [Name 3] (Kontrolloffizier des Stabes) Ruhe und Ordnung herstellen musste.

Der für die Beaufsichtigung der Verabschiedung verantwortliche [Name 1] war zu diesem Zeitpunkt bereits stark angetrunken. Am 29.10.1968, um 8.00 Uhr, musste [Name 1] durch den Kompaniechef, Oberleutnant, [Name 2] geweckt werden, wobei ihm angekündigt wurde, dass bezüglich dieses Vorkommnisses eine Auseinandersetzung mit ihm erfolgen wird. Zu diesem Zeitpunkt war [Name 1] noch angetrunken.

Zwischenzeitlich war durch den Kontrolloffizier des Stabes dem Regimentskommandeur über dieses Vorkommnis Meldung erstattet worden. Dieser befahl den Kompaniechef, Oberleutnant [Name 2], und den [Name 1] zu sich, um eine Auswertung dieses Vorkommnisses vorzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt – etwa gegen 9.10 Uhr – wurde festgestellt, dass [Name 1] das Objekt der Kompanie bereits verlassen hatte. Wie die Untersuchungen weiter ergaben, hat er den Objektzaun durchkrochen, die Posten am Ortseingang von Stolpe-Süd mit angeblichen Einkäufen getäuscht, aus der Wohnung der Familie [Name 4], Fasanenweg 22, eine Malerleiter entwendet, damit zu der sich ca. 450 m entfernt verlaufenden Staatsgrenze begeben und mithilfe der Leiter die Grenzsicherungsanlagen überklettert.

Den in diesem Abschnitt patrouillierenden Posten der NVA/Grenze wich er in gebückter Stellung unter Ausnutzung des Geländes aus, sodass der Grenzdurchbruch erst durch das Postenpaar um 10.15 Uhr festgestellt wurde.

Auf dem Weg zur Staatsgrenze wurde [Name 1] noch durch eine Einwohnerin von Stolpe-Süd beobachtet, die jedoch, da es sich um einen NVA-Angehörigen handelte, keinen Anlass zur Meldung sah.

[Name 1] stammt aus einem zur gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR positiv stehenden Elternhaus. Das Gleiche trifft auch für die Ehefrau zu. Sie sind alle Mitglieder unserer Partei. Die gesamte Entwicklung des [Name 1], der sich 1957 freiwillig zur NVA/Grenze meldete und nach Absolvierung mehrerer Schulen der NVA/Grenze Offizier wurde, verlief positiv. Seine überdurchschnittlichen theoretischen Leistungen bei der Absolvierung der NVA-Schulen drückten sich auch in einer guten praktischen Tätigkeit als Ausbilder, Zugführer und letztlich als stellvertretender Kompaniechef aus. Hemmend wirkte sich der schon seit seinem Eintritt in die bewaffneten Organe vorhandene übermäßige Hang zum Alkohol aus, der schon mehrmals disziplinarisch und in drei Fällen parteilich geahndet werden musste. (Die letzte parteiliche Auseinandersetzung wegen übermäßigem Genuss von Alkohol fand im September 1968 statt).

Die [Name 1] im Zusammenhang mit diesem Vorkommnis bei der Verabschiedung der Reservisten durch den Kompaniechef, Oberleutnant [Name 2], am Morgen des 29.10.1968 angekündigte Auseinandersetzung im Zusammenhang mit den schon vorgenannten Bestrafungen wegen gleicher Vorkommnisse lassen den Schluss zu, das [Name 1] im Affekt fahnenflüchtig wurde.

Weiterhin besteht der Verdacht, dass [Name 1] zwischenzeitlich auch von der bevorstehenden Aussprache mit dem Regimentskommandeur Kenntnis erhalten hatte, wodurch er möglicherweise in seiner Entschlussfassung zur Fahnenflucht noch bestärkt wurde.

Als stellvertretender Kompaniechef und Parteisekretär kann [Name 1] dem Gegner umfangreiche militärische Geheimnisse, z. B. zur Struktur und personellen Besetzung, zum System der Grenzsicherung, zu Inspektionsergebnissen des MfNV, zum Schulungssystem der Parteisekretär u. a. verraten.

Die Untersuchungen werden fortgesetzt, um Motive und Beweggründe sowie Lücken im Grenzsicherungssystem herauszuarbeiten und entsprechende Maßnahmen zur Veränderung einzuleiten.

  1. Zum nächsten Dokument Durchgeführte Menschenschleusung durch einen Niederländer

    30. Oktober 1968
    Einzelinformation Nr. 1184/68 über eine durchgeführte Menschenschleusung durch einen niederländischen Staatsbürger

  2. Zum vorherigen Dokument Auslaufen eines Heizölbehälters im VEB Fortschrittkombinat Neustadt

    29. Oktober 1968
    Einzelinformation Nr. 1183/68 über das Auslaufen eines Heizölbehälters im VEB Fortschrittkombinat Neustadt, [Kreis] Sebnitz, [Bezirk] Dresden, am 19. Oktober 1968