Direkt zum Seiteninhalt springen

Brandstiftungen im Stadtgebiet von Wismar

30. Oktober 1968
Einzelinformation Nr. 1191/68 über Brandstiftungen im Stadtgebiet von Wismar, [Bezirk] Rostock, am 28. Oktober 1968

Am 28.10.1968 brachen in der Zeit von 19.00 bis nach 21.00 Uhr im Stadtgebiet von Wismar, [Bezirk] Rostock, vier Brände aus.

  • 1.

    Gegen 19.00 Uhr brannte es auf dem Dachboden des privaten Wohnhauses Gerberstraße 2, auf dem u. a. eine private Wäscherei alte Wäsche gelagert hatte (Schaden 2 000 M). Der Brand wurde rechtzeitig durch Hausbewohner bemerkt und die Feuerwehr verständigt.

  • 2.

    Gegen 19.55 Uhr brach im Keller des Vorderhauses Gerberstraße 2 ein weiterer Brand aus. In diesem Keller lagerten Pappen und Altmaterialien einer HO-Verkaufsstelle. Es entstand kein Sachschaden, da zu diesem Zeitpunkt noch die Feuerwehr anwesend war.

  • 3.

    Gegen 20.07 Uhr brach erneut ein Brand im Keller des privaten Wohnhauses Bademutterstraße 27 – etwa 40 m von den beiden zuerst genannten Brandorten entfernt – aus, wobei Verpackungsmaterial einer privaten Spielwarenhandlung angezündet worden war (Schaden 500 M). Größerer Schaden wurde durch die Anwesenheit der in der Nähe befindlichen Feuerwehr verhindert.

  • 4.

    Gegen 21.19 Uhr brach im Keller des Wohnhauses Breitestraße 12 ein Brand aus, wobei der Täter mittels einer brennenden Schaumgummipuppe Regale anzündete. Auch in diesem Fall konnte durch rechtzeitiges Erkennen der Gefahr jeglicher Schaden verhindert werden. (Brandstelle ist ca. 1 200 m von den vorhergenannten Brandstätten entfernt.)

Infolge der starken Rauchentwicklung bei den o. g. Bränden mussten teilweise die Bewohner der Häuser evakuiert werden.

Die eingeleiteten Ermittlungen der VP und des MfS zur Aufklärung der Brandursachen führten bereits am 29.10.1968 zur Festnahme des [Name, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1949, wohnhaft Wismar, [Straße, Nr.], beschäftigt im VEB Landbaukombinat Wismar, der diese Brände legte, um »Verwirrung zu stiften«. [Name] besuchte nur drei Jahre die Grundschule und fünf Jahre eine Hilfsschule. Er war in diesem Jahr in eine Schlägerei verwickelt und erlitt dabei einen Schädelbasisbruch. Er gibt an, seit dieser Zeit zeitweilig an einem Schwindelgefühl zu leiden.

Der Täter ist als starker Trinker bekannt. Vor der ersten Brandstiftung hatte er bereits 13 Glas Bier getrunken. Nach jeder Brandstiftung setzte er die Trinkerei fort, sodass er vor der letzten Brandstiftung insgesamt 20 Glas Bier getrunken hatte.

Weitere Ermittlungen zur Person und zum Motiv dieser Handlungen werden noch geführt.

  1. Zum nächsten Dokument Verbreitung von selbstgefertigten Hetzschriften in der HU Berlin

    31. Oktober 1968
    Einzelinformation Nr. 1193/68 über die Verbreitung von selbstgefertigten Hetzschriften im Gelände der Humboldt-Universität Berlin am 30. Oktober 1968

  2. Zum vorherigen Dokument Durchgeführte Menschenschleusung durch einen Niederländer

    30. Oktober 1968
    Einzelinformation Nr. 1184/68 über eine durchgeführte Menschenschleusung durch einen niederländischen Staatsbürger