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Rowdyhaftes Verhalten von NVA-Angehörigen

11. Januar 1971
Information Nr. 34/71 über rowdyhaftes Verhalten von NVA-Angehörigen

Am 29.12.1970 befanden sich 44 NVA-Angehörige der 4. MSD Erfurt aus den Stammeinheiten

  • 4. MSK des MSR-22 Mühlhausen (41 Soldaten),

  • MSR-24 Erfurt (drei Soldaten)

mit dem Personenzug P 2466 (Glaucha – Erfurt) auf der Rückfahrt vom Festtagsurlaub zu den Einheiten.

Die NVA-Angehörigen haben diesen Zug ab Greiz (ca. 25 NVA-Angehörige) bzw. ab Gera benutzt. Bereits auf dem Bahnhof Greiz wurde von Reisenden festgestellt, dass der größte Teil der zusteigenden NVA-Angehörigen unter teils starkem Alkoholeinfluss stand. Gleiche Feststellungen wurden beim Zusteigen weiterer NVA-Angehöriger auf dem Bahnhof Gera getroffen.

Die 44 NVA-Angehörigen, die sich auf zwei Personenzugwagen verteilt hatten, verhielten sich aufgrund der Alkoholeinwirkung laut und undiszipliniert, belästigten Fahrgäste und leisteten Weisungen des Zugbegleitpersonals und der Transportpolizei1 zur Wahrung von Disziplin, Ruhe und Ordnung nicht Folge.

Der den gleichen Zug benutzende Major der VP, Rappmund2 (BdVP Gera), der sich ebenfalls um die Herstellung der Ordnung bemühte, wurde von mehreren NVA-Angehörigen beschimpft und beleidigt.

Als Initiatoren des rowdyhaften Verhaltens wurden die zum MSR-22 Mühlhausen gehörenden Soldaten [Name 1], [Name 2], [Name 3], [Name 4] und [Name 5] ermittelt.

Die Undiszipliniertheiten erreichten ihren Höhepunkt mit der Weigerung des Soldaten [Name 3] gegenüber dem Zugbegleitpersonal, von ihm verursachte Verunreinigungen im Reisezugwagen ([Name 3] hatte sich erbrochen) zu beseitigen, Verschmutzungsgebühren zu zahlen und der Aufforderung zum Verlassen des Zuges auf der nächsten Station Folge zu leisten. Besonders durch die namentlich angeführten Soldaten wurden diese berechtigten, den Bahnbetriebsvorschriften entsprechenden Forderungen zum Anlass von weiteren Beschimpfungen und Beleidigungen gegenüber dem Zugbegleitpersonal und Angehörigen der Trapo3 genommen.

Da es nicht gelang, Ruhe und Ordnung herzustellen, wurden während des Aufenthaltes dieses Zuges in Jena die Soldaten [Name 3], [Name 1] und [Name 2] von Angehörigen der Trapo aus dem Zug entfernt und nach Übergabe an die NVA im PiB-4 der 4. MSD Jena arretiert.

Nach Vorausinformation der Trapo von Jena zum Hauptbahnhof Erfurt und Verständigung der 4. MSD wurden Maßnahmen getroffen, die im Zug verbliebenen 41 Soldaten bei der Ankunft in Erfurt von einer Einsatzgruppe der Kommandantenkompanie bis zur Klärung des Vorkommnisses festzusetzen und im Stab der 4. MSD zu arretieren.

Nach Ankunft des P 2466 in Erfurt-Hauptbahnhof (20.00 Uhr) verhielten sich die 41 NVA-Angehörigen während der Realisierung der getroffenen Maßnahmen erneut undiszipliniert, leisteten den Weisungen der Angehörigen des Kommandantendienstes nur zögernd Folge, sodass es kurzzeitig zu tumultartigen Szenen auf dem Hauptbahnhof Erfurt kam und bis zum Aufsitzen auf den bereitgestellten Einsatz-Kfz vereinzelt einfache körperliche Gewalt angewandt werden musste.

Die Untersuchung dieses Vorkommnisses durch die zuständigen Organe des MfS, eine Kommission der 4. MSD, den Militärstaatsanwalt der 4. MSD und die Transportpolizei Erfurt ergab, dass keine vorsätzlich organisierte Handlung vorlag.

Die unter erheblicher Alkoholeinwirkung getätigten Undiszipliniertheiten, Belästigungen, Beschimpfungen und Beleidigungen trugen keinen staatsfeindlichen Charakter.

Es lag keine Transportbehinderung oder Gefährdung des Reichsbahnverkehrs vor. Zugverspätungen traten durch dieses Vorkommnis nicht ein.

Durch die zuständigen Organe des MfS und die Kommission der 4. MSD wurden als begünstigende Bedingungen herausgearbeitet:

  • Orts- und zeitmäßig geschlossene Rückkehr von NVA-Angehörigen aus dem Festtagsurlaub,

  • die NVA-Angehörigen der 4. MSK des MSR-22 wurden in den letzten sechs Monaten ausschließlich zur Wache bzw. zu Arbeitseinsätzen herangezogen. In der gesamten Zeit wurde mit dieser Einheit keine geschlossene militärische Ausbildung durchgeführt, was sich objektiv nachteilig auf die militärische Disziplin und Ordnung auswirkte.

Durch die 4. MSD wurden Maßnahmen getroffen, die eine Wiederholung derartiger Vorfälle ausschließen.

Die Soldaten [Name 1], [Name 2], [Name 3], [Name 4] und [Name 5] wurden disziplinarisch zur Verantwortung gezogen.

Zu einem weiteren Vorkommnis kam es am 4.1.1971, als durch einen aus dem Festtagsurlaub zurückkehrenden NVA-Angehörigen im Eilzug E 228 Leipzig – Saalfeld während des Haltes im Bahnhof Weida, Kreis Gera, die Notbremse gezogen wurde.

In Untersuchung dieses Vorkommnisses durch die zuständigen Organe des MfS, Untersuchungskommissionen des MfNV, des Kommandos der Grenztruppen, des Militärstaatsanwaltes der 13. Grenzbrigade Rudolstadt und die Deutsche Reichsbahn wurden zum Sachverhalt folgende Zusammenhänge ermittelt:

Der E 228 lief am 4.1.1971, um 19.40 Uhr, mit 15 Minuten Verspätung im Bahnhof Weida ein.

Nach Freigabe der Ausfahrt und Meldung des Lokpersonals über die Fahrbereitschaft wurde beim Anfahren des Zuges vom Lokpersonal festgestellt, dass die Bremsen nicht funktionstüchtig sind. Die sofortige Überprüfung durch das Lok- und Zugbegleitpersonal ergab, dass in einem Reisezugwagen die Notbremse betätigt worden war.

Nach Aufhebung der Notbremsung stellte der Lokführer beim erneuten Versuch des Anfahrens abermals fest, dass die Notbremsung ausgelöst worden war.

Vom Lok- und Zugbegleitpersonal wurde von diesem wiederholten Vorkommnis die Transportpolizei auf dem Bahnhof Weida verständigt und vom Fahrdienstleiter die Ausfahrt des E 228 bis zur Klärung des Sachverhaltes gesperrt.

In Ermittlung der Ursache der Auslösung der Notbremsung wurden aus den zwei Reisezugwagen, in denen die Notbremse gezogen worden war, ca. 40 NVA-Angehörige der 13. Pionier- und Straßenbaukompanie Oßla und des Grenzregimentes 13 Zschachenmühle (beides 13. Grenzbrigade Rudolstadt) durch Angehörige der Trapo und der Deutschen Volkspolizei zur Untersuchung des Vorkommnisses zeitweilig ausgesetzt und befragt.

Bei der Überprüfung der einzelnen Reisezugwagen wurde ferner festgestellt, dass in mehreren Reisezugwagen an einigen Notbremsen die Verplombung fehlte.

Als Täter des Auslösens der Notbremse im zweiten Fall wurde der Gefreite [Name 6] (vom Beruf Angestellter der Deutschen Reichsbahn) von der 7. Grenzkompanie des Grenzregimentes 11 Zschachenmühle ermittelt, der unter starkem Alkoholeinfluss stehend, die Notbremse aus grobem Unfug heraus ausgelöst hatte.

Ein Täter für die Auslösung der ersten Notbremsung konnte nicht ermittelt werden.

Die Konzentration der Untersuchungsführung auf die NVA-Angehörigen erfolgte, da ein Teil von ihnen unter erheblichem Alkoholeinfluss stand.

Im Eilzug befanden sich zum Zeitpunkt des Vorkommnisses insgesamt 216 NVA-Angehörige aus mehreren Truppenteilen und Einheiten der Grenztruppen und Landstreitkräfte der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl.

Während der Fahrt und auch im Verlauf der Untersuchungen kam es zu keinen weiteren Vorkommnissen oder Beanstandungen gegenüber den NVA-Angehörigen. Sie verhielten sich diszipliniert und wahrten Ruhe und Ordnung.

In Auswertung der Vorkommnisse wurde der Gefreite [Name 6] mit zehn Tagen Arrest bestraft und aus Sicherheitsgründen aus der 7. Grenzkompanie zum Stab des Grenzregimentes 11 Zschachenmühle versetzt.

Zurzeit wird durch die Untersuchungskommission des MfNV und die Deutsche Reichsbahn noch geprüft, inwiefern – besonders unter Berücksichtigung der bei der Deutschen Reichsbahn festgestellten Mängel und begünstigenden Bedingungen – in Auswertung dieser Vorkommnisse die Einleitung weiterer Maßnahmen zur Verhinderung von Wiederholungsfällen erforderlich ist. Der Minister für Nationale Verteidigung hat von diesen Vorkommnissen, die vom MfNV bearbeitet wurden und werden, Kenntnis.

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    12. Januar 1971
    Information Nr. 33/71 über die Zuführung eines südvietnamesischen Staatsbürgers

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    7. Januar 1971
    Information Nr. 17/71 über Gerüchteverbreitung zur Veränderung der Beiträge der Sozialversicherung