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Verlauf des 2. Passierscheinabkommens (14)

20. Oktober 1964
14. Bericht Nr. 924/64 über den Verlauf des 2. Passierscheinabkommens

Am 17.10.1964 wurden insgesamt 125 154 Passierscheine,1 davon 44 761 für den 1. und 80 393 für den 2. Besuchszeitraum mit nach Westberlin genommen.

Ausgegeben wurden 108 474 Passierscheine (38 981 für den 1., 69 493 für den 2. Besuchszeitraum) während 16 680 Passierscheine (5 780 für den 1. und 10 900 für den 2. Besuchszeitraum) von den Westberliner Antragstellern nicht abgeholt wurden bzw. ein Teil zur Ergänzung und Veränderung wieder zurückgenommen werden mussten.

Am 19.10.1964 wurden insgesamt 60 720 Passierscheine, davon 21 349 für den 1. und 39 371 für den 2. Besuchszeitraum, mit nach Westberlin genommen, von denen 53 523 Passierscheine (18 873 für den 1., 34 650 für den 2. Besuchszeitraum) ausgegeben wurden, während 7 197 Passierscheine (2 476 für den 1. und 4 721 für den 2. Besuchszeitraum) von den Westberliner Bürgern nicht abgeholt wurden bzw. ein Teil zur Ergänzung und Veränderung wieder zurückgenommen werden mussten.

Damit wurden seit dem 16.10.1964 insgesamt 242 537 Passierscheine, davon (87 352 für den 1. und 155 185 für den 2. Besuchszeitraum) ausgegeben.

Am 17.10.1964 herrschte in allen Passierscheinstellen ein sehr starker Andrang, sodass nach Schließung in den Passierscheinstellen

  • Kreuzberg/Lobeckstraße ca. 50 Personen,

  • Wedding/Gotenburger Straße ca. 80 Personen,

  • Neukölln/Morusstraße ca. 500 Personen

nicht abgefertigt werden konnten.

Die Ursachen lagen z. T. in einer nicht kontinuierlichen Zuführung von Passierscheinempfängern durch die Westberliner Ordnungskräfte.

Am 19.10. waren unsere Angestellten weniger ausgelastet und es konnten alle Antragsteller abgefertigt werden, ohne dass es zu größeren Wartezeiten kam.

Wie an den Vortagen war die Disziplin der Passierscheinempfänger gut und vielfach wurde unseren Angestellten Anerkennung und Dank für die schnelle und reibungslose Abfertigung ausgesprochen. Selbst solche Antragsteller, die wegen bereits bekannter Mängel ihre Passierscheine noch nicht erhalten konnten und zu einem späteren Termin bestellt werden mussten – bis auf wenige Ausnahmen – zeigten Verständnis und führten keine negativen Diskussionen.

Wie am ersten Tag der Passierscheinausgabe gab es auch am 17. und 19.10. zur Mitteilung über abgelehnte Anträge von den Antragstellern kaum Beschwerden oder Diskussionen. Die Haltung dieser Personen ließ vielmehr darauf schließen, dass ihnen die Gründe der Ablehnung bekannt waren.

Vereinzelt wurden unsere Gruppenleiter wieder von Betriebsvertretern befragt, ob die Betriebe nicht geschlossen die Passierscheine für ihre Belegschaften empfangen könnten.

Die eingesetzten Westberliner Kräfte führten – in den einzelnen Passierscheinstellen mit unterschiedlicher Intensität – wie an den Vortagen sogenannte Strichlisten und vernachlässigten dabei die ihnen laut Protokoll zustehenden Kontrollaufgaben. Vom überwiegenden Teil der Westkräfte wird nur noch eine ungenügende Vorkontrolle ausgeübt.

In den Passierscheinstellen Wedding/Gotenburger Straße und Kreuzberg/Lobeckstraße z. B. organisierten die westlichen Einsatzkräfte am 17.10. durch eine schlechte Einlassordnung einen unkontinuierlichen Arbeitsablauf. Sie beachteten nicht die Auslastung der einzelnen Schalter und orientierten beim Einlass auf die Schalter mit dem stärksten Andrang.

In allen Passierscheinstellen wurde am 17. und am 19.10. wiederum versucht, alle Ablehnungen bzw. Veränderungen von Passierscheinen zu erfassen. Zu diesem Zweck waren an den Ausgängen der Passierscheinstellen Senatskräfte eingesetzt, die die Westberliner Bürger beim Verlassen der Ausgabestelle entsprechend befragten. Gleichzeitig wurden diese Bürger durch Schilder darauf hingewiesen, ihre Passierscheine nochmals genauestens zu überprüfen und bei Änderungen bzw. bei Ablehnung eines Passierscheines sich bei den Senatskräften zu melden.

Bereits am 17.10. wurden neben diesen Maßnahmen alle Passierscheinempfänger am Ausgang der Ausgabestelle Tiergarten durch Westpolizisten nochmals angesprochen, auch bei geringfügigen Mängeln zum Abfertigungsschalter zurückzugehen und den Passierschein berichtigen zu lassen, weil sie sonst nicht durch die Grenzkontrolle kämen.

Am 19.10. wurden die Antragsteller in mehreren Passierscheinstellen (u. a. in Tiergarten) bereits vor Betreten des Abfertigungsraumes durch die Westpolizisten und Senatskräfte darauf hingewiesen, ihren Passierschein genauestens auf eventuelle Fehler hin zu überprüfen.

In der Passierscheinstelle Kreuzberg/Lobeckstraße bestanden am 19.10. – offensichtlich aufgrund der Beeinflussung durch Senatskräfte – einige Antragsteller darauf, dass auch geringfügige Mängel beseitigt werden. Bei entsprechenden Hinweisen auf die Gültigkeit des Passierscheines verlangten die Antragsteller den Namen unserer Angestellten, um sich bei eventuellen Schwierigkeiten beim Übergang am KPP auf die Auskunft unserer Postangestellten berufen zu können.

In mehreren Passierscheinstellen wurde festgestellt, dass ein erheblicher Teil der Passierscheinempfänger nicht im Besitz von Zoll- und Devisenerklärungen ist, wobei die Mehrheit bereits bei der Antragsabgabe von den Westberliner Einsatzkräften keine Zoll- und Devisenerklärungen erhalten haben will.

Besonders in den letzten Tagen ist in mehreren Passierscheinstellen (u. a. Zehlendorf/Reinickendorf, Schwarnweber und Thurgauer Straße) eine zunehmende Interesselosigkeit der westlichen Einsatzkräfte für die ihnen zustehenden Aufgaben festzustellen. Sie unterstützen unsere Angestellten z. T. nur ungenügend und verbringen die Dienstzeit in ihren Aufenthaltsräumen mit privaten Unterhaltungen und Skatspielen. Zum Beispiel wurden am 19.10. in der Passierscheinstelle Reinickendorf/Thurgauer Straße durch die westlichen Einsatzkräfte in ihrem Aufenthaltsraum wiederum größere Mengen Bier und Kognak getrunken.

Reporter und Fotografen traten nur noch vereinzelt in Erscheinung. Zu erwähnen ist die Passierscheinstelle Charlottenburg, wo am 19.10. das Schweizer Fernsehen und Reporter des SFB filmten und Aufnahmen machten.

In der Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten Berlin-Wilmersdorf gab es am 19.10.1964 einige Fälle, dass Westberliner Bürger einen »allgemeinen Verwandtenbesuch« zu beantragen versuchten. Sie begründeten dies damit, dass sie in den anderen Passierscheinstellen zur Zeit, als ihr Buchstabe aufgerufen war, keinen Antrag stellen konnten, weil sie entweder verreist, im Krankenhaus oder sonst wie verhindert gewesen seien. Diese Versuche wurden zurückgewiesen.

Geldumtausch

In der Zeit vom 17. bis 19.10.1964 wurden im Mindestumtausch2 von 201 Westberliner Bürger 784 DM/West und im zusätzlichen Umtausch weitere 20,00 DM/West von fünf Westberliner Bürgern getauscht.

Insgesamt 5 387 Westdeutsche und Ausländer aus nichtsozialistischen Staaten machten vom Mindestumtausch Gebrauch und tauschten 22 435 DM/West um.

3 012 Westdeutsche und Ausländer aus nichtsozialistischen Staaten machten ferner vom zusätzlichen Umtausch Gebrauch und tauschten 57 920 DM/West, wovon 16 158 DM/West von 1 327 Personen zurückgetauscht wurden.

Das bedeutet, dass seit dem 16.10.1964 von insgesamt 12 804 Einreisenden effektiv 104 867 DM/West umgetauscht wurden.

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    [ohne Datum]
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    17. Oktober 1964
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