Direkt zum Seiteninhalt springen

Verlauf des 2. Passierscheinabkommens (1)

2. Oktober 1964
1. Bericht Nr. 834/64 über den Verlauf des 2. Passierscheinabkommens

Am 1.10.1964 wurden in den 16 Passierscheinstellen in Westberlin insgesamt 298 825 Antragsformulare ausgegeben, davon 149 775 für den 1. und 149 050 für den 2. Besuchszeitraum.1 Davon wurden am 1.10.1964 insgesamt 63 464 Anträge gestellt, und zwar für den 1. Besuchszeitraum: 31 555, [für den] 2. Besuchszeitraum: 31 909.

Auf den gestellten Anträgen sind 56 977 Personen (mit 6 978 Kfz) für den 1. Besuchszeitraum und 104 513 Personen (mit 12 147 Kfz) für den 2. Besuchszeitraum, also insgesamt 161 490 Personen (mit 19 125 Kfz) erfasst.

Die in den einzelnen Passierscheinstellen insgesamt angenommenen Anträge beliefen sich im Durchschnitt auf 3 000 bis 5 000 Exemplare.

Die bisher zu erkennenden Schwerpunkte der beabsichtigten Besuchstage sind

  • für den 1. Besuchszeitraum: Sonnabend, 31.10., Sonntag, 1.11, Sonnabend 7.11., Sonntag 8.11.;

  • für den 2. Besuchszeitraum: 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester und Sonnabend, der 2.1.1965.

Der Übergang unserer Postangestellten nach Westberlin, der auf westlicher Seite der KPP durch Westberliner Reporter fotografiert und gefilmt wurde, erfolgte gegen 9.00 Uhr. Die Übernahme in die bereitstehenden Fahrzeuge und die Abfahrt von den Kontrollpunkten erfolgte ohne besondere Vorkommnisse. Lediglich die Fahrzeuge nach den Passierscheinstellen in Tempelhof und Kreuzberg hielten sich nicht an die vereinbarten Fahrstrecken, sodass es bei der Anfahrt zu geringfügigen Verzögerungen kam. Als Begründung wurde angeführt, dass der Fahrer des ersten Busses nicht richtig eingewiesen worden wäre. Bei den Kurierfahrten sowie bei der Rückfahrt unserer Einsatzgruppen gab es keine Beanstandungen. Alle Fahrten wurden durch Angehörige der Westberliner Kriminalpolizei abgesichert.

Die Einsatzbereitschaft, Moral und Disziplin aller eingesetzten DDR-Postangestellten war gut und fand in vielen Fällen die Anerkennung der Westberliner Antragsteller. Nach einer kurzen Einlaufzeit war in allen Passierscheinstellen ein zügiger und reibungsloser Arbeitsablauf gesichert. Die anfangs in einigen Passierscheinstellen noch festgestellten organisatorischen Mängel (Sitzanordnung entsprach nicht den Festlegungen) wurden aufgrund der Beanstandungen unserer Einsatzkräfte schnellstens behoben. Die z. T. schon auf der Fahrt zu den Passierscheinstellen unternommenen Kontaktversuche durch einzelne Westberliner Begleitkräfte und Angehörige der Westberliner Einsatzgruppen und Antragsteller in einigen Passierscheinstellen sowie die angebotenen Getränke und Speisen wurden in allen Fällen zurückgewiesen. Die Antragsteller verhielten sich diszipliniert. Zu wesentlichen Diskussionen in den Passierscheinstellen kam es nicht. Lediglich während des Besuchs des Senatsrats Schwedler2 in der Passierscheinstelle Kreuzberg/Urbanstraße erregte sich ein Westberliner Antragsteller ihm gegenüber, dass die Verhandlungen fast neun Monate dauerten und keine wesentlichen Veränderungen gegenüber der Regelung vom 17.12.1963 zum Inhalt hätten. Senatsrat Schwedler entgegnete dem Antragsteller, dass er zwar in Westberlin sagen könne was er wolle, aber er müsse trotzdem ruhig bleiben und könne die Lage nicht verändern.

In den Passierscheinstellen Wedding/Gotenburger Straße und Spandau/Zitadelle erschienen Vertreter von Betrieben und Institutionen, die für die jeweiligen Belegschaften geschlossen Passierscheinanträge in Empfang nahmen bzw. Sammelbestellungen ankündigten. Z. B. wurden an den Betriebsrat der BVG Usedomer Straße 1 500 Anträge ausgegeben. Der in der Passierscheinstelle Wedding anwesende Kripo-Angehörige empfing 50 Anträge für seine Dienststelle, die er am 2.10.1964 ausgefüllt zur Bearbeitung zurückgeben will. Das Polizeirevier Wedding sowie die Dienststelle der Kriminalpolizei und das Bezirksamt Spandau kündigten ebenfalls an, die Anträge in den nächsten Tagen geschlossen abzugeben.

In fast allen Passierscheinstellen traten durch teilweise unqualifizierte Arbeit der Westberliner Kräfte bestimmte Schwächen bei der Abfertigung der Antragsteller auf. Das bezog sich vorwiegend auf die Qualität der Vorkontrolle der Passierscheinanträge. Die Antragsteller wurden – wie z. B. in Schöneberg/Belziger Straße und Neukölln/Morusstraße – ohne wesentliche Beanstandungen der vorgenommenen Eintragungen weitergeleitet und mussten des Öfteren von unseren Kräften zurückgewiesen werden, um die vorgeschriebenen Eintragungen nachträglich vorzunehmen. Dadurch entstand in verschiedenen Passierscheinstellen vorübergehend ein gewisser Leerlauf. Verschiedentlich war unter den Westberliner Kräften auch eine gewisse Unlust zu verzeichnen (z. B. Tiergarten, Wilsnacker Straße 7). Antragsteller wandten sich deshalb mit Fragen zumeist an DDR-Angestellte. Aus der zum Teil offensichtlichen Ungeschicktheit der Westberliner Kräfte bei der Abfertigung des Besucherstroms ist zu schließen, dass es sich meist nicht um Post- bzw. Senatsangestellte handelt.

Ein Teil dieser Kräfte äußerte sich jedoch durchaus positiv zur abgeschlossenen Passierscheinvereinbarung und stellte selbst Anträge.

Zusammenfassend ist einzuschätzen, dass es keine wesentlichen Mängel in der Zusammenarbeit mit den Westberliner Kräften gab. Auf Beanstandungen und Wünsche der DDR-Angestellten wurde sofort reagiert. Die dazu notwendigen Gespräche wurden in sachlicher Form geführt. In allen Passierscheinstellen wurde festgestellt, dass die Westberliner Kräfte Strichlisten über die Antragsteller führten (getrennt nach November- und Weihnachtsbesuchen).

Außer Post- und Senatsmitarbeiter hielten sich in der Regel bis zu drei Polizeikräfte in den Schalterräumen auf, ohne den Ablauf zu behindern. Außerhalb der Passierscheinstellen waren teilweise ca. 20 Kräfte der Schutzpolizei eingesetzt, um einen geregelten Zu- und Abgang der Antragsteller zu gewährleisten.

Verschiedentlich wurden die DDR-Angestellten bei Ankunft in den Passierscheinstellen von Mitarbeitern der jeweiligen Stadtbezirke begrüßt. In mehreren Fällen (Spandau, Reinickendorf, Tiergarten) überzeugten sich auch die Bezirksbürgermeister persönlich, dass alle Voraussetzungen für einen geregelten Ablauf der Arbeit der Passierscheinstellen vorhanden waren. In der Passierscheinstelle Wedding/Müllerstraße war der Präsident der Landespostdirektion erschienen.

Direkte Störmaßnahmen westlicher Stellen wurden im Verlaufe des ersten Öffnungstages der Passierscheinstellen nicht bekannt. Eine ganze Anzahl von Antragstellern äußerte jedoch, dass Presse und Rundfunk darauf hingewiesen hätten, dass bei der Antragstellung gleich der gewünschte Grenzübergang angegeben werden könne. Die bereits bekannte Postwurfsendung des Senats von Westberlin wurde weiterhin verbreitet (z. B. Bezirk Reinickendorf).

In allen Passierscheinstellen erschienen im Verlaufe des 1.10.1964 Reporter bzw. Fotografen, die Aufnahmen von den Passierscheinstellen machten. Dabei wurden auch viele DDR-Mitarbeiter fotografiert. In der Passierscheinstelle Neukölln/Morusstraße filmten fünf Reporter den Senator Exner3 bei Abgabe seines Passierscheinantrages.

Weiter wurde bekannt, dass am 1. November 1964 mithilfe mehrerer Kamerateams von mehreren Grenzübergängen aus konferenzgeschaltete Direktübertragungen nach Westdeutschland durchgeführt werden sollen. Ähnliche Pläne sollen auch beim SFB vorliegen.

In der Dauerpassierscheinstelle Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 196, gab es am ersten Tag einen verhältnismäßig großen Andrang von Antragstellern. Am Vormittag gab es Menschenansammlungen zwischen 300 und 400 Personen und am Nachmittag ebenfalls ca. 300 Wartende. Die Eröffnung der Passierscheinstelle wurde durch die Nichteinhaltung der lt. Vereinbarung festgelegten Sitzordnung geringfügig verzögert. Nachdem der Forderung des Gruppenleiters der DDR-Postangestellten nach einer Veränderung der Sitzordnung im Sinne der Festlegungen dann ohne Widerspruch seitens der Westberliner Postangestellten nachgekommen war, gab es einen zügigen Arbeitsablauf seitens der Postangestellten der DDR. Insgesamt wurden am 1.10.1964 bereits 228 Anträge (davon 50 für Einreisen mit Pkw) für 415 Personen (148 Männer, 202 Frauen und 65 Kinder) entgegengenommen. Die Mehrzahl der Begründungen waren lebensgefährliche Erkrankungen (87) und Todesfälle (83) in der Hauptstadt der DDR. In 30 Fällen handelte es sich um Eheschließung, in 20 Fällen wurden Geburten angegeben und acht Mal wurde eine Familienzusammenführung beantragt.

Der größte Teil (78 %) dieser Anträge für dringende Familienangelegenheiten wurde für den

  • 2.10. (61 Personen),

  • 3.10. (160 Personen),

  • 4.10. (63 Personen) und

  • 5.10. (40 Personen)

gestellt.

Am 1.10.1964 selbst wurden bereits zehn Passierscheine für besonders dringende Fälle ausgegeben. U. a. erhielt eine Westberliner Bürgerin, die kurz nach 10.00 Uhr einen Antrag wegen Beisetzung eines Verwandten um 13.30 Uhr stellte, schon um 10.30 Uhr den Passierschein. Insgesamt sind am 1.10.1964 vier Westberliner Bürger mit Passierscheinen für dringende Familienangelegenheiten in die Hauptstadt der DDR eingereist.

Trotz großer Arbeitsintensität unserer Postangestellten war es jedoch nicht möglich, den Andrang im Verlaufe des 1.10.1964 zu bewältigen, sodass nach Schließung der Passierscheinstelle noch ca. 230 Personen nicht abgefertigt waren. Die Hauptursache dafür war die ungenügende Kenntnis des Inhalts des Passierscheinabkommens bei einer großen Zahl von Antragstellern, die mit den verschiedensten Vorstellungen und Begründungen Antrag stellen wollten. Z. B. wollten verschiedene Antragsteller ihre Verwandten in Bezirken der DDR besuchen oder gaben verwandtschaftliche Grade und Begründungen (Hochzeiten und Geburten in Westberlin, Geburtstage) an, die nicht im Passierscheinabkommen einbezogen sind. Teilweise fehlten auch ordnungsgemäße Beglaubigungsdokumente. Dadurch kam es zu oft langwierigen Fragen und Antworten, um eine Klärung herbeizuführen. Aus diesem Grunde mussten im Verlaufe des Nachmittags durch Lautsprecher nochmals die Wartenden informiert werden, welcher Personenkreis und welche Familienangelegenheiten bei einer Antragstellung überhaupt infrage kommen. Hinzu kam, dass von den in der Passierscheinstelle eingesetzten Westberliner Kräften keine Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge gegeben wurde, wie es im Protokoll festgelegt ist. Sie beschränkten sich lediglich auf eine Kontrolle der Personalien und Eintragungen und führten eine Strichliste.

Trotzdem erklärten die Westberliner Kräfte in den genannten Lautsprecherinformationen dann in diskriminierender Form, dass die Anstauung nicht auf die Westberliner, sondern auf DDR-Kräfte zurückzuführen sei. Dadurch kam es auch in einigen wenigen Fällen zu Verärgerungen von Antragstellern, die ihren Antrag zerrissen und auf den Tisch legten, weil sie nicht zum Kreis der Antragsberechtigten gehörten.

Von Lippok4 wurde die Nichtabfertigung von ca. 230 Personen zum Anlass genommen, in einem Fernschreiben an das PdVP vorzuschlagen, ab 2.10.1964 ständig sechs Postangestellte der DDR einzusetzen. Ferner behauptet Lippok, dass in mehreren Passierscheinstellen nicht genügend Antragsformulare vorhanden gewesen seien. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. In der Passierscheinstelle Hohenzollerndamm befanden sich Reporter fast aller Westberliner Presseorgane, vom BBC, SFB, DPA, »Neue Rheinische Zeitung«5 sowie schwedische Reporter, die sich aber ausnahmslos sachlich und korrekt verhielten.

Im Zusammenhang mit dem Passierscheinabkommen wurde im Gebiet der DDR folgende feindliche Handlung bekannt: Am 29.9.1964 wurden in Nischwitz/Wurzen insgesamt 13 mit Druckkasten hergestellte Hetzschriften (DIN A5) an Anschlagsäulen und Grundstücken von SED-Mitgliedern bzw. in Hausbriefkästen aufgefunden. Der Text lautete: »Wir wollen unsere Verwandten und Bekannten in der DDR besuchen, Ostberliner wollen nach Westberlin, Mauer weg!« (Untersuchungen werden noch geführt)

  1. Zum nächsten Dokument Verlauf des 2. Passierscheinabkommens (2)

    3. Oktober 1964
    2. Bericht Nr. 842/64 über den Verlauf des 2. Passierscheinabkommens

  2. Zum vorherigen Dokument Schwerer Unfall im VEB Maxhütte

    30. September 1964
    Einzelinformation Nr. 829/64 über einen schweren Unfall im VEB Maxhütte Unterwellenborn, [Kreis] Saalfeld, Bezirk Gera, am 29. September 1964